Nicht in der Lage, eine Stellgenehmigung einzuholen.
Die Stadt Lünen verlangt für das Aufstellen eines Containers im öffentlichen Raum eine Genehmigung. Die Stadt besteht darauf, dass der Entsorger den Antrag stellt, da Verkehrssicherungspflichten zu beachten sind, die ein Laie nicht kennt.
Trotz Hinweis auf die Rechtslage hat sich der Entsorger geweigert, einen entsprechenden Antrag zu stellen. Dann eben nicht. Wenigstens wurde der Mietpreis zugig erstattet.








