Nie wieder Joop und damit Rhomtuft!!!
Um Wiederholungen zu vermeiden, verweise ich auf die Bewertung von „Kilian“.
Bei meinen 2 Badematten zerbröseln ebenfalls die Rückseiten.
Steht Joop drauf, ist aber nicht Joop drin.
Kulanz = Null
Der Gipfel: „Sie dürfen das nicht mit Weichspülern waschen.“ war u.a. eine schriftliche Antwort auf meine Anfrage.
Auf dem Verkaufsetikett steht: „Der Flor geht bauschig auf, wenn im letzten Spülgang ein Weichspüler verwendet wird.“
Frage: Ist das ganze schon ein Fall für die Gerichte? Wenn ja, für welches Rechtsgebiet? Zivilrecht oder ……?








